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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Anja Kayser für die Leistungen von kaysertraining.de
(Stand 01.11.2015)

1. Leistungen

1.1. Der Veranstalter bietet die Teilnahme an einem Sportprogramm und an Fortbildungen mit dem Schwerpunkt Ernährung und Sport an.
1.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für das Gruppen- sowie für das Personaltraining qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.

2. Zustandekommen des Vertrages, Stornierung

2.1. Das vom Kunden unterschriebene oder online übermittelte Vertragsformular ist ein bindendes Angebot.
2.2. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt erst durch die Annahme des Vertrages durch den Veranstalter zustande, nicht schon mit Vertragsunterschrift des Kunden.
2.3. Weitere Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist, dass die vereinbarte Vergütung bezahlt wurde.
2.4. Eine Stornierung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die Regelung gilt unabhängig vom Grund der Stornierung, auch bei Vorlage eines Attestes. Die Fristen für eine Stornierung sind wie folgt gestaffelt:

2.4.1. Personal Training: Absagen bis 48 Std vor vereinbartem Trainingsbeginn sind kostenfrei. Bis 2 Stunden vorher fallen 50 % der Kosten an. Eine kostenfreie oder –reduzierte Stornierung innerhalb der letzten beiden Stunden vor vereinbartem Trainingsbeginn ist nicht mehr möglich.
2.4.2. Abnehmhelden und Abnehmhelden-Teens: Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Kursbeginn werden 50 %, danach 100 % des Kursbetrages fällig. Sofern der Kursplatz anderweitig vergeben werden kann, fallen 99 Euro einmalige Umbuchungsgebühr und keine weiteren Stornokosten an.

3. Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird für folgenden Zeitraum geschlossen und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf:
3.1. Personal Training: Individuelle Vertragsdauer
3.2. Abnehmhelden: 02.01. bis 31.03.
3.3. Abnehmhelden-Teens: 01.04.– 30.06.

4. Vergütung

4.1. Die vertraglich vereinbarte Gebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten, zzgl. einer Gebühr von 11,90 €, erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.
4.2. Eintrittsgelder, Reisekosten und Lebensmittel sind nicht abgedeckt.

5. Terminausfall

5.1. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Schließung der Halle, etc.) zu gefährlich bzw. nicht möglich sein, wird diese verschoben. Termine im Freien können wegen schlechtem Wetter nur vom Veranstalter abgesagt werden.
5.2. Solange keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für wettergerechte Kleidung verantwortlich.
5.3. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Veranstalter kann der Kunde keine Ersatzansprüche geltend machen. Die ausgefallene Trainingseinheit wird, in Absprache mit dem Kunden, nachgeholt.

6. Obliegenheiten des Kunden

6.1. Der vom Kunden auszufüllende Anamnesebogen betreffend Gesundheitszustand, Lebensumstände etc. ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Bei Unklarheiten hat der Kunde gegebenenfalls einen Arzt zu befragen oder Rücksprache mit dem Veranstalter zu nehmen. Alle Änderungen sind dem Veranstalter sofort mitzuteilen.
6.2. Der Kunde versichert sportgesund zu sein und sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Er hat sich bei einem Arzt über seinen Gesundheitszustand und die Teilnahmefähigkeit versichert.

7. Haftung

7.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.
7.2. Der Veranstalter schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
7.3. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Veranstalters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
7.4. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den Weg von und zum Trainingsort.
7.5. Der Veranstalter haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
7.6. Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner des Veranstalters entstehen, ausgeschlossen.

8. Urheberrechte / Veröffentlichungen

8.1. Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen des Veranstalters liegt ausschließlich beim Veranstalter. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von 5.950,00 € verfolgt. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
8.2. Der Kunde gibt durch Anerkennung der AGB sein Einverständnis, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltungen von Anja Kayser und/oder den Projektpartnern gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich, sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien, Printmedien und im Internet benutzt werden dürfen.

9. Sonstiges, Salvatorische Klausel

9.1. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in den AGB nichts Anderes bestimmt ist.
9.2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
9.3. Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Reglungsintension des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.